| Elektronische Bilanz wird verschoben |
| Freitag, den 12. November 2010 um 10:06 Uhr |
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Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen Ihre Bilanzen erst ab dem übernächsten Jahr in elektronischer Form an die Finanzämter übermitteln. Dies geht aus einer aktuellen Erklärung des Bundesfinanzministeriums hervor. Eine entsprechende Verordnung liegt bereits in Entwurfsform vor und soll bis zum Jahresende beschlossen werden.
Durch die "Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes" wird der zeitliche Anwendungsbereich der elektronischen Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, verschoben. Grund für diese Verschiebung sind die in den Unternehmen noch nicht vorhandenen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die E-Bilanzierung. Quelle: startothek Newsletter Ausgabe 126 - lexisnexis Infodienst für kfw-Berater - www.startothek.de |